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Obligatorische Ausbildungskurse für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Das neue Hundegesetz im Kanton Aargau und dessen Verordnung regeln das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten:
- American Staffordshire Terrier
- Bull Terrier und American Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen und alle Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.

Vor dem Absolvieren des obligatorischen Ausbildungskurses, gemäss Hundeverordnung, und der Prüfung muss eine Halteberechtigung beantragt werden. Dies kann über folgenden Link durchgeführt werden:
Veterinäramt, Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau:
Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial beantragen.

Die Haltebewilligung muss seit dem 1.Mai 2012 VOR der Anschaffung eines Listenhundes beim
Veterinäramt beantragt werden.

Im Pfötchenhotel GmbH können Sie die geforderten Ausbildungen in Theorie und Praxis absolvieren.
Irmgard Peruzzi und Hans Bracher sind berechtigt, diese Ausbildungen durchzuführen und Sie als Prüfer bei der Prüfung zu begleiten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die Ausbildung abzusprechen.

   
   
   

 

Pfötchenhotel Angara GmbH
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